Burnout

In Kürze

Burnout beschreibt einen Zustand tiefer emotionaler, körperlicher und psychischer Erschöpfung, der durch anhaltende Belastungen am Arbeitsplatz entstehen kann. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, solche Belastungen zu erkennen und zu verringern.

Definition

Burnout — auf Deutsch auch „Ausgebranntsein" — ist kein plötzliches Ereignis, sondern ein schleichender Prozess. Er beginnt oft mit großem Engagement und Idealismus und endet über frustrierende Erlebnisse in Erschöpfung, Gleichgültigkeit und manchmal auch Depression oder Aggressivität.

Typische Symptome sind unter anderem:

  • Anhaltende Erschöpfung und verminderte Leistungsfähigkeit
  • Demotivation und Gleichgültigkeit gegenüber der Arbeit
  • Häufige Fehlzeiten
  • Ängste und depressive Verstimmungen
  • Körperliche Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Verdauungsprobleme

Betriebliche Risikofaktoren sind zum Beispiel hohe Arbeitsanforderungen, widersprüchliche Ziele, fehlende Unterstützung im Team oder das Gefühl, für die eigene Leistung nicht ausreichend anerkannt zu werden. Auch persönliche Faktoren — etwa ein sehr hoher Leistungsanspruch an sich selbst — können das Risiko erhöhen.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass gesundheitsschädliche Belastungen vermieden werden. Dabei hat die sogenannte Verhältnisprävention Vorrang — das bedeutet: Zuerst müssen die Arbeitsbedingungen selbst verbessert werden, bevor individuelle Maßnahmen für einzelne Beschäftigte greifen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind Arbeitgeber verpflichtet, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erfassen und zu bewerten — zum Beispiel nach der Norm ISO 10075. Werden dabei Fehlbelastungen festgestellt, müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Ergänzend können Arbeitgeber ihre Beschäftigten durch Angebote wie Stressbewältigungskurse oder regelmäßige Feedbackgespräche unterstützen.