In Kürze
Büropersonal für den Betriebsrat bezeichnet unterstützende Arbeitskräfte für die laufende Geschäftsführung des Betriebsrats. Der Anspruch richtet sich auf erforderliche sachliche Unterstützung ohne eigene Arbeitgeberstellung.
Definition
Büropersonal für den Betriebsrat ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet vom Arbeitgeber bereitgestellte Arbeitnehmer zur Unterstützung der laufenden Geschäftsführung des Betriebsrats.
Büropersonal liegt vor, wenn Hilfstätigkeiten organisatorischer oder administrativer Art festgelegt sind. Voraussetzung ist ein objektiver Bedarf für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben des Betriebsrats.
Die Auswahl, Einstellung und Vergütung des Personals obliegt dem Arbeitgeber. Die fachliche Weisungsbefugnis für die Betriebsratsarbeit ist dem Betriebsrat zugeordnet.
Rechtsgrundlage ist:
- § 40 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Büropersonal für den Betriebsrat begründet kein eigenes Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsrat. Es ist vom Einsatz externer Sachverständiger nach § 80 Absatz 3 BetrVG abzugrenzen.
In der betrieblichen Praxis ist Büropersonal für den Betriebsrat Bestandteil der organisatorischen Ausstattung des Betriebsrats.