Bewährung

In Kürze

Bewährung bezeichnet die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe unter bestimmten Voraussetzungen. Sie ermöglicht dem Verurteilten einen Strafvollzug außerhalb des Strafvollzugs.

Definition

Bewährung ist ein strafrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die gesetzlich geregelte Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährungszeit.

Bewährung liegt vor, wenn das Gericht bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren von deren Vollzug absieht. Voraussetzung ist eine günstige Sozialprognose unter Würdigung von Tat, Persönlichkeit, Vorleben und Lebensverhältnissen.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • §§ 56 bis 58 Strafgesetzbuch (StGB)

Diese regeln Voraussetzungen, Dauer und Ausgestaltung der Bewährung.

Die Bewährung kann mit Auflagen und Weisungen verbunden werden, deren Einhaltung überwacht wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung von Bewährung besteht nicht in jedem Fall.

Von der bedingten Strafaussetzung unterscheidet sich Bewährung durch ihre Bindung an prognostische und rechtliche Kriterien.

In der Praxis dient Bewährung der spezialpräventiven Steuerung des Strafvollzugs und der Resozialisierung. Die Bewährung begründet keinen Anspruch auf Straffreiheit bei späteren Verstößen.

Die Bewährung kann bei Pflichtverletzungen widerrufen werden und führt dann zur Vollstreckung der Strafe.