In Kürze
Betriebsräte müssen regelmäßig mit Gesetzen und Rechtsnormen umgehen. Wer versteht, wie das deutsche Rechtssystem aufgebaut ist und wie Gesetze gelesen werden, kann seine Arbeit sicherer und wirksamer gestalten.
Definition
Das deutsche Rechtssystem basiert auf geschriebenem Recht: Gesetze und Rechtsnormen werden vom Gesetzgeber erlassen und bei Bedarf durch Gerichte ausgelegt. Anders als im anglo-amerikanischen System, das sich stark an früheren Urteilen orientiert, steht in Deutschland das geschriebene Gesetz im Mittelpunkt.
Ergänzend gibt es das sogenannte Richterrecht: Wenn Gesetze Lücken aufweisen oder neue Sachverhalte nicht erfassen, entwickeln Gerichte das Recht weiter. Bekannte Beispiele aus dem Arbeitsrecht sind die Abmahnung und die betriebliche Übung — beides sind durch Richterrecht entstandene Rechtsinstitute, die bis heute nicht gesetzlich geregelt sind.
Für die Betriebsratsarbeit gilt eine klare Rangfolge der Rechtsnormen:
- EU-Recht — gilt vorrangig vor nationalem Recht; EU-Verordnungen gelten unmittelbar, EU-Richtlinien müssen zunächst in nationales Recht umgesetzt werden.
- Grundgesetz (GG) — die Verfassung; regelt Grundrechte und die drei Staatsgewalten.
- Einfache Gesetze — erlassen von Bund, Ländern oder Kommunen.
- Untergesetzliche Normen — z. B. Rechtsverordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung oder die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz.
Beim Lesen eines Gesetzes prüft man, ob ein konkreter Sachverhalt unter den Tatbestand einer Rechtsnorm fällt. Diesen Vorgang nennt man Subsumtion. Viele Gesetze verwenden dabei bewusst unbestimmte Rechtsbegriffe — also allgemein gehaltene Formulierungen, deren genaue Bedeutung erst durch Gerichte festgelegt wird. Ein Beispiel ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO, der von „billigem Ermessen" spricht.
Wichtige allgemeine Grundsätze, die auch im Arbeitsrecht gelten, sind der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Letzterer verlangt, dass eine Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein muss — so darf etwa eine Abmahnung bei einer nur geringfügigen Pflichtverletzung nicht erteilt werden.