In Kürze
Bundessteuern sind Steuern, deren Aufkommen ausschließlich dem Bund zusteht. Sie dienen der Finanzierung bundesstaatlicher Aufgaben.
Definition
Bundessteuern ist ein finanzverfassungsrechtlicher Begriff zur Zuordnung bestimmter Steueraufkommen. Er bezeichnet Steuern, deren Ertrag allein dem Bund zufließt.
Bundessteuern umfassen insbesondere:
- Zölle
- Verbrauchsteuern
- weitere gesetzlich bestimmte Steuerarten
Sie liegen vor, wenn das Steueraufkommen nicht Ländern oder Gemeinden zugewiesen ist. Die Zuordnung erfolgt unabhängig von der Erhebungsverwaltung oder der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Rechtsgrundlage ist:
- Artikel 106 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
Bundessteuern begründen keinen Anspruch auf zweckgebundene Mittelverwendung durch Steuerpflichtige.
Abzugrenzen sind Bundessteuern von:
- Gemeinschaftssteuern, deren Aufkommen Bund und Ländern gemeinsam zusteht
Die Erhebung erfolgt nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen des Bundes.
In der Praxis bilden Bundessteuern einen zentralen Bestandteil der Einnahmen des Bundeshaushalts.