In Kürze
Die Börse ist ein organisierter Markt für standardisierte Handelsobjekte. Sie führt Angebot und Nachfrage unter festgelegten Regeln zusammen.
Definition
Die Börse ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff für einen staatlich genehmigten, organisierten Markt. Sie dient dem regelmäßigen Handel fungibler Güter.
Die Börse ermöglicht die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage nach Wertpapieren, Devisen oder Waren. Der Handel erfolgt nach festgelegten Zulassungs-, Transparenz- und Preisbildungsregeln.
Voraussetzung ist eine institutionelle Organisation mit zugelassenen Handelsteilnehmern und geregelten Handelsverfahren.
Die rechtliche Ausgestaltung umfasst:
- Marktaufsicht
- Handelsüberwachung
- veröffentlichte Kursfeststellungen
Rechtsgrundlage ist das Börsengesetz (BörsG), das Errichtung und Betrieb verbindlich regelt.
Eine Börse begründet keinen Anspruch auf Zugang für beliebige Marktteilnehmer.
Abzugrenzen ist die Börse von freien Märkten, da dort kein regulierter Handelsrahmen besteht.
In der Praxis ermöglicht die Börse effiziente Preisbildung, Liquiditätsbündelung und Kapitalmarktfinanzierung.