Beschwerden von Arbeitnehmern - Beschwerdegegenstand

In Kürze

Arbeitnehmer können sich über alle Beeinträchtigungen beschweren, die sie selbst am Arbeitsplatz erleben. Grundlage ist § 84 BetrVG.

Definition

Als Beschwerdegegenstand gilt jede tatsächliche oder rechtliche Beeinträchtigung, die ein Arbeitnehmer persönlich erlebt oder empfindet. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer eine eigene Beeinträchtigung geltend macht — die Betroffenheit eines Kollegen allein reicht nicht aus.

Mehrere Arbeitnehmer können sich gleichzeitig über dieselben Zustände beschweren, sofern jeder von ihnen eine eigene Beeinträchtigung benennen kann.

Typische Beschwerdegegenstände sind:

  • Ungerechte Behandlung gegenüber anderen Arbeitskollegen
  • Probleme mit Vorgesetzten oder Arbeitskollegen
  • Schlechte Arbeitsbedingungen
  • Arbeitsüberlastung und Leistungsdruck
  • Ungerechte Leistungsbeurteilung
  • Mobbing
  • Sexuelle Belästigung
  • Ausländerfeindliche Verhaltensweisen
  • Belästigung durch Tabakrauch

Auch allgemeine Missstände im Betrieb — etwa schlechtes Kantinenessen — können Beschwerdegegenstand sein, wenn sich der Arbeitnehmer davon persönlich betroffen fühlt.