In Kürze
Wer Bürgergeld bezieht, darf unter bestimmten Voraussetzungen hinzuverdienen, ohne dass das gesamte Einkommen auf die Leistung angerechnet wird. Freibeträge schützen einen Teil des Verdienstes.
Definition
Bürgergeld-Beziehende dürfen eigenes Einkommen erzielen. Dieses Einkommen wird jedoch grundsätzlich als bedarfsmindernd berücksichtigt — das heißt, es verringert den Bürgergeld-Anspruch. Übersteigt das Einkommen den gesamten Bedarf, entfällt der Anspruch vollständig.
Als Einkommen gilt nach § 11 SGB II jede Einnahme in Geld oder Geldeswert — zum Beispiel Lohn, Gehalt oder Kurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld wird dabei wie Erwerbseinkommen behandelt. Bestimmte Einnahmen sind ausdrücklich ausgenommen, etwa Ferienjobs von Schülerinnen und Schülern unter 25 Jahren (dazu unten mehr).
Grundfreibetrag: Nach § 11b Abs. 2 SGB II bleiben die ersten 100 Euro des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei. Außerdem werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und weitere Absetzbeträge (z. B. Fahrtkosten, Pauschalen nach § 6 Bürgergeld-V) vom Bruttoeinkommen abgezogen, bevor das verbleibende Einkommen angerechnet wird.
Erwerbstätigenfreibetrag: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten nach § 11b Abs. 3 SGB II zusätzlich einen prozentualen Freibetrag auf ihren Verdienst:
- 20 % auf den Teil des Einkommens zwischen 100 € und 520 €
- 30 % auf den Teil zwischen 520 € und 1.000 €
- 10 % auf den Teil zwischen 1.000 € und 1.200 € (bzw. 1.500 € bei minderjährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft)
Sonderregel für Schülerinnen und Schüler: Einnahmen aus Ferienjobs werden nach § 11a Abs. 7 SGB II gar nicht als Einkommen angerechnet — vorausgesetzt, die Person ist unter 25 Jahre alt, besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung.
Wichtig: Wer Einkommen erzielt und dies dem zuständigen Amt nicht meldet, riskiert, zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen zu müssen. Grobe Fahrlässigkeit — etwa das Ignorieren offensichtlicher Fehler im Bescheid — schließt den Vertrauensschutz nach § 45 SGB X aus.