Bürgergeld - Erwerbsfähigkeit

In Kürze

Erwerbsfähig im Sinne des Bürgergelds ist, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann – unabhängig davon, ob aktuell ein passender Job verfügbar ist. Die Erwerbsfähigkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld.

Definition

Grundsätzlich gilt jede Person zwischen 15 Jahren und dem gesetzlichen Renteneintrittsalter als objektiv erwerbsfähig im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II. Entscheidend ist dabei allein das Alter.

Daneben gibt es die subjektive Erwerbsfähigkeit nach § 8 SGB II: Eine Person gilt als erwerbsfähig, wenn sie nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. „Absehbare Zeit" bedeutet hier: bis zu sechs Monate.

Wichtig: Auch wer vorübergehend arbeitsunfähig ist, kann Bürgergeld erhalten – nämlich dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich nicht länger als sechs Monate dauert. Selbst Personen mit psychischen Erkrankungen, Drogensucht oder Alkoholkrankheit können erwerbsfähig sein, solange sie das Drei-Stunden-Kriterium erfüllen.

Ob jemand erwerbsfähig ist, stellt die Agentur für Arbeit fest (§ 44a Abs. 1 SGB II). Bei Zweifeln wird eine sozialmedizinische Stellungnahme eingeholt. Grundsätzlich wird Erwerbsfähigkeit angenommen, wenn die Person selbst angibt, mehr als drei Stunden täglich arbeiten zu können.

Für ausländische Staatsangehörige gilt eine Besonderheit nach § 8 Abs. 2 SGB II: Sie können nur dann als erwerbsfähig gelten, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Bei Drittstaatsangehörigen mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel wird dies in der Regel bejaht – auch wenn die Beschäftigung noch unter dem Vorbehalt einer Arbeitsmarktprüfung steht.

Nicht maßgeblich ist, ob der Arbeitsmarkt für die betreffende Person tatsächlich offen steht. Im Gegensatz zum Rentenrecht spielt die sogenannte Verschlossenheit des Arbeitsmarktes beim Bürgergeld keine Rolle – es zählt allein der zeitliche Umfang der möglichen Arbeitstätigkeit.