In Kürze
Berufsfördernde Maßnahmen sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die behinderten Menschen helfen sollen, ins Berufsleben einzusteigen oder dort zu verbleiben.
Definition
Berufsfördernde Maßnahmen unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, einen Beruf zu erlernen, auszuüben oder wieder aufzunehmen. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 33 Abs. 3 SGB IX, der einen Überblick über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt.
Zu diesen Leistungen zählen unter anderem die Übernahme von Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Reisen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen. Zuständig für die Gewährung ist der jeweilige Rehabilitationsträger — zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, sofern kein anderer Träger nach dem SGB IX vorrangig zuständig ist.
Wer während einer solchen Maßnahme Übergangsgeld zum Lebensunterhalt erhält, ist in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
Ein Rechtsanspruch auf berufsfördernde Leistungen besteht für behinderte Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung besonders gefördert werden müssen oder bei denen die Maßnahme den Eingliederungserfolg sichern soll. Ausgenommen davon sind lediglich Darlehen an Arbeitgeber und Ausbildungszuschüsse.