Betriebsvereinbarung

In Kürze

Die Betriebsvereinbarung regelt verbindlich Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie wirkt normativ auf Arbeitsverhältnisse und ist schriftlich abzuschließen.

Definition

Die Betriebsvereinbarung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur kollektiven Regelung betrieblicher Arbeitsbedingungen und Mitbestimmungsangelegenheiten.

Sie begründet verbindliche Normenwirkung für bestehende Arbeitsverhältnisse innerhalb eines konkret abgegrenzten Betriebs.

Eine Betriebsvereinbarung liegt vor, wenn Inhalt, Geltungsbereich und Durchführungsverantwortung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat festgelegt sind.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 77 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • § 87 BetrVG

Die Betriebsvereinbarung wirkt unmittelbar und zwingend, soweit keine günstigeren individualvertraglichen Regelungen bestehen.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht unabhängig vom Bestehen eines Betriebsrats nicht.

Abzugrenzen ist die Betriebsvereinbarung vom Tarifvertrag, da Tarifnormen der Betriebsvereinbarung im Kollisionsfall vorgehen.

In der Praxis steuert sie betriebliche Abläufe standardisiert und schafft verbindliche Rahmenbedingungen für den Arbeitgeber.