Betriebsstörung

In Kürze

Eine Betriebsstörung ist eine technisch bedingte Unterbrechung der Produktion, die der Arbeitgeber nicht verschuldet hat. In der Regel müssen Arbeitnehmer trotzdem ihren Lohn weitergezahlt bekommen.

Definition

Von einer Betriebsstörung spricht man, wenn ein Betrieb aus betriebstechnischen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann — obwohl die Arbeitnehmer selbst arbeitswillig und arbeitsfähig sind. Wichtig: Liegt der Grund im wirtschaftlichen Bereich oder hat der Arbeitgeber die Unterbrechung selbst verschuldet, handelt es sich nicht um eine Betriebsstörung im rechtlichen Sinne.

Typische Beispiele für unverschuldete Betriebsstörungen sind:

  • Ausfall der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung
  • Zerstörung von Produktionsanlagen durch Feuer oder Sturm
  • Überschwemmung oder Wasserrohrbruch
  • Ausfall von Maschinen oder Produktionsanlagen
  • Rohmaterial- oder Brennstoffmangel
  • Witterungsbedingte Einflüsse

Das Betriebsrisiko trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Das bedeutet: Auch wenn der Betrieb stillsteht, haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf ihren Lohn oder ihr Gehalt. Wirtschaftliche Nachteile wie Produktionsausfall oder Vertragsstrafen gehen ebenfalls zulasten des Arbeitgebers. Abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag oder individuelle Vereinbarung getroffen werden.

Ausnahmen gelten, wenn die Betriebsstörung durch einen Streik oder eine zulässige Abwehraussperrung verursacht wird — in diesen Fällen entfällt die Lohnzahlungspflicht.

Hat ein Arbeitnehmer die Betriebsstörung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend machen.