Betriebsstilllegung

In Kürze

Die Betriebsstilllegung bezeichnet die endgültige Aufgabe eines Betriebs durch den Arbeitgeber. Sie bildet die arbeitsrechtliche Grundlage für betriebsbedingte Kündigungen.

Definition

Betriebsstilllegung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur dauerhaften Beendigung einer betrieblichen Organisationseinheit. Er beschreibt die endgültige Aufgabe des Betriebszwecks bei gleichzeitiger Auflösung der gesamten Betriebsorganisation.

Eine Betriebsstilllegung liegt vor, wenn der Arbeitgeber alle betrieblichen Tätigkeiten nachhaltig einstellt und keine Wiederaufnahme beabsichtigt. Voraussetzung ist ein ernsthafter und endgültiger unternehmerischer Entschluss, der objektiv durch Umsetzungsmaßnahmen erkennbar wird.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • die Aufgabe von Betriebsräumen
  • die Verwertung von Betriebsmitteln

Die Maßnahme betrifft den Betrieb als organisatorische Einheit und nicht zwingend das fortbestehende Unternehmen.

Rechtsgrundlage für Beteiligungsrechte des Betriebsrats ist:

  • § 111 Satz 3 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Eine Betriebsstilllegung begründet keinen Anspruch auf Fortbestand einzelner Arbeitsverhältnisse.

Abzugrenzen ist die Betriebsstilllegung von einem Betriebsübergang, bei dem der Betrieb durch einen anderen Rechtsträger fortgeführt wird.

Für die Praxis stellt die Betriebsstilllegung einen anerkannten dringenden betrieblichen Kündigungsgrund dar und bestimmt Umfang sowie Ablauf kollektivrechtlicher Beteiligung.