In Kürze
Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, an dem ein Bildschirmgerät genutzt wird. Für Beschäftigte, die dort einen wesentlichen Teil ihrer Arbeit verbringen, gelten besondere Schutzregeln.
Definition
Ein Bildschirmarbeitsplatz besteht aus einem Bildschirmgerät und seiner unmittelbaren Arbeitsumgebung. Er kann mit verschiedenen Elementen ausgestattet sein:
- Einrichtungen zur Dateneingabe – z. B. Tastatur oder Maus
- Software – Programme, die für die Arbeitsaufgaben genutzt werden
- Zusatzgeräte – alle Geräte und Elemente, die zum Betrieb des Bildschirms gehören
- Sonstige Arbeitsmittel – weitere Hilfsmittel am Arbeitsplatz
Wer einen wesentlichen Teil seiner Arbeitszeit an einem Bildschirm verbringt, hat Anspruch auf besonderen Schutz. Dieser betrifft die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Aufteilung der Arbeitszeit sowie die gesundheitliche Betreuung.
Die rechtliche Grundlage findet sich im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Ziffer 6. Diese Regeln gelten auch bei Telearbeit, also wenn der Bildschirmarbeitsplatz sich zu Hause befindet.