In Kürze
Compliance bedeutet, dass ein Unternehmen gesetzliche Vorschriften und eigene interne Regeln einhält. Es geht dabei auch um ethisches und verantwortungsvolles Handeln aller Beteiligten im Betrieb.
Definition
Der Begriff Compliance stammt aus dem Englischen und lässt sich mit Regelüberwachung übersetzen. Er beschreibt die Einhaltung aller für ein Unternehmen geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie unternehmensintern festgelegter Richtlinien und Werte.
Compliance umfasst nicht nur das Einhalten von Gesetzen, sondern auch die Ausrichtung des unternehmerischen Handelns an gesellschaftlichen Wertvorstellungen wie Moral und Ethik. Sie ist heute ein fester Bestandteil moderner Unternehmensführung und häufig im Unternehmensleitbild verankert.
Wesentliche Ziele von Compliance sind die Minimierung von Unternehmensrisiken sowie die Steigerung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Außerdem hilft sie, Kosten durch Haftungsschäden, Strafzahlungen oder Imageschäden zu vermeiden.
In der Praxis wird Compliance durch ein strukturiertes System umgesetzt, das vier Grundlagen umfasst:
- Risikoanalyse: Erkennen und Bewerten rechtlicher Risiken im Unternehmen
- Regelungswerk: Entwicklung und Aktualisierung interner Richtlinien sowie Schulung der Mitarbeiter
- Kontrollsystem: Einrichtung geeigneter Kontrollverfahren und Bestellung eines unabhängigen Compliance-Beauftragten
- Kommunikationssystem: Kontakt zu Behörden, Beschwerdemanagement und ein internes Meldesystem für Regelverstöße
Für die Umsetzung ist je nach Unternehmensgröße ein Compliance-Beauftragter oder eine eigene Compliance-Abteilung zuständig. Diese Person muss unabhängig von internen Hierarchien agieren und trägt Verantwortung für das gesamte Unternehmen.
Ein wichtiger Bereich der Compliance ist das sogenannte Whistleblowing: Mitarbeiter, die auf Missstände im Unternehmen hinweisen, sollen dies ohne Angst vor Nachteilen tun können. Der Compliance-Beauftragte sorgt dafür, dass solche Meldungen sicher und ohne Sanktionen für den Hinweisgeber möglich sind.
Vernachlässigt die Unternehmensleitung ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Compliance-Organisation, kann sie dafür persönlich haftbar gemacht werden.