In Kürze
Datenschutz schützt Arbeitnehmer davor, dass ihre persönlichen Daten im Betrieb missbraucht werden. Arbeitgeber müssen Personaldaten sicher verarbeiten und speichern.
Definition
Im Personalbereich werden viele persönliche Daten von Beschäftigten erhoben und gespeichert – zum Beispiel in der Lohnabrechnung oder der Personalakte. Der Datenschutz regelt, wie diese Daten verwendet werden dürfen und wie sie zu schützen sind.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:
- EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – gilt seit dem 25. Mai 2018 verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten und bildet den Kern des Datenschutzrechts.
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – ergänzt die DSGVO für Deutschland und regelt einzelne Teilbereiche.
- Art. 13, 14 DSGVO – verpflichten den Arbeitgeber, alle Beschäftigten darüber zu informieren, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.
- Art. 17 DSGVO – gibt Arbeitnehmern das Recht, nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses die Löschung ihrer Daten zu verlangen.
- Art. 38 DSGVO – schreibt vor, dass Arbeitgeber einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, wenn mindestens zehn Personen regelmäßig automatisiert Daten verarbeiten.
- § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – räumt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht ein, wenn der Arbeitgeber Programme zur Überwachung von Arbeitnehmern einsetzen möchte.
Betriebsvereinbarungen sind nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten ausdrücklich zulässig. Bestehende Vereinbarungen sollten jedoch daraufhin geprüft werden, ob sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen.
Praktisch bedeutet Datenschutz im Betrieb: Nur berechtigte Personen dürfen auf Personaldaten zugreifen. Daten, die für unterschiedliche Zwecke erhoben wurden – etwa Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen – sollten getrennt verwaltet werden. Unbefugte, auch betriebsinterne Personen, dürfen keinen Zugang zu sensiblen Unterlagen erhalten.
Ehemalige Mitarbeiter können die Löschung ihrer Daten verlangen. In Deutschland gilt jedoch eine gesetzliche Mindestaufbewahrungspflicht von sechs Jahren. Erst danach ist eine endgültige Löschung möglich.