Dauerauftrag

In Kürze

Dauerauftrag bezeichnet einen fortlaufenden Zahlungsauftrag an ein Kreditinstitut. Er ermöglicht regelmäßige Überweisungen gleichbleibender Beträge an denselben Empfänger.

Definition

Ein Dauerauftrag ist ein arbeitsrechtlich relevanter finanzrechtlicher Begriff zur regelmäßigen Ausführung gleichartiger Zahlungsanweisungen.

Er bezeichnet eine einmal erteilte Weisung an ein Kreditinstitut zur wiederkehrenden Überweisung eines festen Betrags.

Ein Dauerauftrag liegt vor, wenn Zahlungshöhe, Zahlungsempfänger und Ausführungstermine verbindlich festgelegt sind.

Die Ausführung erfolgt automatisch zu den bestimmten Zeitpunkten ohne erneute Einzelweisung des Kontoinhabers.

Jeder Zahlungsvorgang gilt rechtlich als eigenständiger Zahlungsauftrag innerhalb eines Rahmenverhältnisses.

Rechtsgrundlage ist der Zahlungsdiensterahmenvertrag nach:

  • § 675f Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ein Dauerauftrag begründet keinen Anspruch auf Kontodeckung oder Kreditgewährung durch das Kreditinstitut.

Abzugrenzen ist der Dauerauftrag vom Lastschriftverfahren, bei dem der Zahlungsempfänger den Zahlungsvorgang auslöst.

In der Praxis wird der Dauerauftrag häufig zur Erfüllung regelmäßig wiederkehrender Zahlungsverpflichtungen eingesetzt.