In Kürze
Der Dienstwagen ist ein vom Arbeitgeber überlassenes Fahrzeug zur dienstlichen Nutzung. Eine vereinbarte Privatnutzung begründet einen geldwerten Vorteil.
Definition
Der Dienstwagen ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das ein Kraftfahrzeug bezeichnet, welches der Arbeitgeber einem Beschäftigten zur dienstlichen Nutzung überlässt.
Ein Dienstwagen liegt vor, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer zur Erfüllung arbeitsvertraglicher Aufgaben dauerhaft zugewiesen ist. Eine zusätzliche Privatnutzung besteht nur, wenn sie arbeitsvertraglich oder gesondert festgelegt ist.
Der Dienstwagen stellt bei erlaubter Privatnutzung einen Bestandteil der Arbeitsvergütung in Form eines Sachbezugs dar.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
Der Dienstwagen begründet keinen gesetzlichen Anspruch auf Überlassung oder Nutzung.
Abzugrenzen ist der Dienstwagen von:
- der bloß gelegentlichen Nutzung betrieblicher Poolfahrzeuge
Der Dienstwagen ist in der Praxis relevant für Vergütungsgestaltung, Haftungsfragen und steuerliche Behandlung.