Debitoren

Debitoren sind Kunden eines Unternehmens, die eine Ware oder Dienstleistung erhalten haben, aber noch nicht bezahlt haben. Das Unternehmen hat ihnen gegenüber eine offene Forderung.

In Kürze

Debitoren sind Kunden eines Unternehmens, die eine Ware oder Dienstleistung erhalten haben, aber noch nicht bezahlt haben. Das Unternehmen hat ihnen gegenüber eine offene Forderung.

Definition

Debitoren ist ein handels- und buchführungsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die einem Unternehmen Geld schulden – in der Regel aus Warenlieferungen oder erbrachten Dienstleistungen.

Wenn ein Unternehmen eine Rechnung stellt und die Zahlung erst später erfolgt, spricht man von einem Kauf „auf Ziel". Der Kunde, der diese Rechnung noch begleichen muss, ist der Debitor. Die rechtliche Grundlage für solche Forderungsverhältnisse ergibt sich aus den allgemeinen schuldrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

In der Bilanz werden Debitoren auf der Aktivseite unter dem Umlaufvermögen als „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ausgewiesen – geregelt in § 266 Abs. 2 HGB. Dort erscheinen sie als Gesamtsumme.

In der Buchführung wird genauer unterschieden: Stammkunden erhalten ein eigenes Debitorenkonto, während Gelegenheitskunden meist unter einem Sammelkonto (z. B. „Diverse") erfasst werden. Eine sorgfältige Debitorenbuchhaltung ist die Grundlage dafür, Forderungen gezielt zu überwachen und bei Bedarf einzugreifen.

Die Kontrolle über Höhe und Dauer offener Kundenforderungen ist eine zentrale unternehmerische Aufgabe. Zahlen Kunden zu spät oder gar nicht, kann das die finanzielle Lage eines Unternehmens ernsthaft gefährden. Debitoren begründen dabei keinen Anspruch auf Kreditgewährung oder Zahlungsaufschub über die vereinbarte Fälligkeit hinaus.

Abzugrenzen sind Debitoren von Kreditoren: Kreditoren sind Gläubiger, die ihrerseits Forderungen gegen das Unternehmen halten – also die umgekehrte Beziehung.

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