In Kürze
Discounter bezeichnet eine besondere Betriebsform des Einzelhandels mit dauerhaft niedrigen Verkaufspreisen. Kennzeichnend sind ein stark reduziertes Sortiment und weitgehender Verzicht auf zusätzliche Dienstleistungen.
Definition
Discounter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es handelt sich um einen Einzelhandelsbetrieb, der Waren dauerhaft unter marktüblichen Preisen mit standardisierten Abläufen anbietet.
Charakteristisch ist ein begrenztes Sortiment mit schneller Umschlaggeschwindigkeit und konsequenter Kostenorientierung im Betriebsmodell.
Discounter liegt vor, wenn Preise langfristig kalkuliert niedrig sind und servicebezogene Nebenleistungen systematisch reduziert werden.
Typische Voraussetzungen sind:
- einfache Warenpräsentation
- geringe Lagerhaltung
- hoher Mengeneinkauf
- vergleichsweise niedriger Personaleinsatz
Eine besondere gesetzliche Regelung für den Discounter besteht nicht. Allgemeine handels- und arbeitsrechtliche Vorschriften finden Anwendung.
Der Discounter begründet keine Abweichung von bestehenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für Beschäftigte.
Abzugrenzen ist der Discounter von:
- Einzelhandelsformen mit zeitlich befristeten Niedrigpreisen
- Einzelhandelsformen mit ausgeprägter Serviceorientierung
In der Praxis prägt der Discounter Arbeitsorganisation, Tätigkeitsprofile und Personalplanung im Einzelhandel maßgeblich.