Drittschuldnerhaftung

In Kürze

Bei der Drittschuldnerhaftung kann ein Arbeitgeber die Kosten für die Lohnfortzahlung vom Schädiger zurückfordern, wenn ein Dritter die Erkrankung oder den Arbeitsausfall des Mitarbeiters verursacht hat.

Definition

Fällt ein Arbeitnehmer wegen einer Verletzung aus, die eine andere Person verschuldet hat, entstehen dem Arbeitgeber Kosten: Er zahlt weiterhin den Lohn, trägt Sozialabgaben und muss unter Umständen Ersatzkräfte einsetzen oder Überstunden anderer Mitarbeiter vergüten.

In solchen Fällen hat der Arbeitgeber das Recht, diese Kosten als Schadensersatz vom Schädiger zu verlangen. Typische Auslöser sind Verkehrsunfälle, Sportunfälle, Schlägereien oder Hundebisse.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber von dem Vorfall erfährt und die Daten des Schädigers bekannt sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn eine Versicherung beteiligt ist oder eine polizeiliche Anzeige erstattet wurde.

Damit Mitarbeiter ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren, empfiehlt es sich, eine entsprechende Meldepflicht im Arbeitsvertrag zu verankern. Der Arbeitnehmer wird darin verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich alle Angaben zu machen, die für einen Regressanspruch gegen den Schädiger notwendig sind.

Da Mitarbeiter diese Pflicht im Alltag – besonders nach schweren Erkrankungen – leicht vergessen, sollten Arbeitgeber bei jeder Arbeitsunfähigkeit aktiv nachfragen, ob ein Drittverschulden vorliegen könnte.