Durchlaufende Gelder

In Kürze

Durchlaufende Gelder sind Beträge, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gibt, damit dieser sie im Auftrag des Arbeitgebers ausgibt. Sie sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Definition

Manchmal bekommt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Geld, das er nicht für sich selbst behalten soll, sondern für den Arbeitgeber ausgibt — zum Beispiel für Einkäufe oder Auslagen im Betriebsauftrag. Solche Beträge nennt man durchlaufende Gelder.

Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitnehmer die Ausgaben im Namen des Arbeitgebers oder in seinem eigenen Namen tätigt. Entscheidend ist, dass das Geld zweckgebunden weitergegeben wird.

Da diese Gelder wirtschaftlich nicht dem Arbeitnehmer zufließen, gelten sie nicht als Arbeitslohn. Sie sind deshalb steuerfrei und unterliegen auch keinen Sozialversicherungsbeiträgen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer über die einzelnen Ausgaben genau abrechnet.