Datensicherung

In Kürze

Datensicherung bezeichnet Maßnahmen zur Wiederherstellung von Daten nach Verlust oder Beschädigung. Sie dient der Sicherung des Datenbestands unabhängig vom Personenbezug.

Definition

Datensicherung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur technischen Sicherung betrieblicher Datenbestände. Sie umfasst die planmäßige Erstellung von Kopien gespeicherter Daten zur Wiederherstellung.

Datensicherung liegt vor, wenn Datenbestände regelmäßig vervielfältigt und getrennt aufbewahrt sind. Der Zweck besteht im Schutz vor Datenverlust durch technische Störungen, Fehlbedienung oder externe Einwirkungen.

Der Anwendungsbereich umfasst personenbezogene sowie nicht personenbezogene Unternehmensdaten gleichermaßen. Eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung zur konkreten Ausgestaltung besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Datensicherung von:

  • Datenschutz, der den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten regelt
  • Datensicherheit, die weitergehende Schutzmaßnahmen gegen Zugriff und Manipulation umfasst

In der Praxis ist Datensicherung Bestandteil betrieblicher IT-Organisation und Risikovorsorge.