In Kürze
Direktbank bezeichnet ein Kreditinstitut ohne eigenes Filialnetz. Bankgeschäfte werden überwiegend digital oder telefonisch abgewickelt.
Definition
Direktbank ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ein kreditwirtschaftliches Organisationsmodell ohne Filialnetz. Bankgeschäfte erfolgen überwiegend digital oder fernmündlich.
Der Vertrieb konzentriert sich auf standardisierte Finanzprodukte mit geringer individueller Erklärungsbedürftigkeit. Das Modell liegt vor, wenn Geschäftsbetrieb, Kundenkontakt und Vertragsabwicklung dauerhaft ohne stationäre Geschäftsstellen organisiert sind.
Vorausgesetzt sind technische Infrastrukturen für sichere Kommunikation, Authentifizierung und kontinuierliche Verfügbarkeit der Dienstleistungen.
Rechtlich gilt eine Direktbank als Kreditinstitut nach dem Kreditwesengesetz (KWG) mit allgemeiner Aufsicht durch die Bundesanstalt.
Weitere aufsichtsrechtliche Pflichten entsprechen denen klassischer Institute, unabhängig vom gewählten Vertriebsweg.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung dieses Vertriebsmodells besteht für Kreditinstitute nicht dauerhaft.
Abzugrenzen ist die Direktbank von:
- Filialbanken, die persönliche Beratung über eigene Geschäftsstellen anbieten
Im Arbeitsumfeld beeinflusst das Modell Personalbedarf, Qualifikationsanforderungen und Arbeitsorganisation im Kundenservice wesentlich.