In Kürze
Eine Dienstreise ist eine vorübergehende beruflich veranlasste Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte. Sie dient der Erfüllung arbeitsvertraglich geschuldeter Aufgaben.
Definition
Der Begriff Dienstreise bezeichnet eine vorübergehende berufliche Tätigkeit außerhalb der vertraglich bestimmten regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers.
Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitsort zeitlich begrenzt verlagert ist und ein konkretes Dienstgeschäft wahrgenommen wird.
Voraussetzung ist, dass Ort, Dauer oder Zweck der auswärtigen Tätigkeit objektiv festgelegt sind und ein betrieblicher Anlass besteht.
Rechtsgrundlagen für Kostenersatz und Weisungsbefugnis ergeben sich insbesondere aus:
- § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 106 Gewerbeordnung (GewO)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Dienstreise besteht nicht.
Abzugrenzen ist die Dienstreise von:
- dauerhaftem mobilem Arbeiten ohne feste Arbeitsstätte
In der Praxis ist die Dienstreise relevant für die Behandlung von Reisezeiten, Kostenerstattung und die arbeitszeitrechtliche Einordnung.