Doppelbesteuerungsabkommen

In Kürze

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ordnet grenzüberschreitende Besteuerungsrechte zwischen Staaten verbindlich zu. Es verhindert die mehrfache steuerliche Belastung identischer Einkünfte oder Vermögenswerte.

Definition

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein steuerrechtliches Instrument zur völkerrechtlichen Koordination nationaler Besteuerungsansprüche. Es regelt die Zuordnung von Besteuerungsrechten für Einkünfte oder Vermögen zwischen zwei Vertragsstaaten.

Maßgeblich ist, dass identische Steuerobjekte zeitlich und sachlich mehreren staatlichen Steuerzugriffen unterliegen können. Das Abkommen legt fest, welchem Staat das primäre oder ausschließliche Besteuerungsrecht zusteht.

Die Anwendung setzt objektiv festgelegte Anknüpfungsmerkmale wie Ansässigkeit, Quellenstaat oder Art der Einkünfte voraus. Es enthält Regelungen zur Freistellung oder Anrechnung ausländischer Steuern auf die inländische Steuer.

Rechtsgrundlage ist regelmäßig ein bilateraler völkerrechtlicher Vertrag nach dem OECD-Musterabkommen 2017.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen begründet keine eigenständige Steuerpflicht, sondern verteilt bestehende nationale Steuerrechte.

Abzugrenzen ist es von rein innerstaatlichen Steueranrechnungsvorschriften ohne völkerrechtliche Bindung.

In der Praxis steuert das Doppelbesteuerungsabkommen die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte verbindlich.