Dienstvertrag - Allgemeines

In Kürze

Beim Dienstvertrag wird eine Tätigkeit geschuldet — kein bestimmtes Ergebnis. Das häufigste Beispiel ist der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Definition

Ein Dienstvertrag ist eine Vereinbarung, bei der eine Person verpflichtet ist, eine bestimmte Tätigkeit zu erbringen. Anders als beim Werkvertrag muss am Ende kein sichtbares oder greifbares Ergebnis stehen — die Tätigkeit selbst ist die geschuldete Leistung.

Der rechtliche Rahmen ist in den §§ 611 bis 630 BGB geregelt. Der in der Praxis am häufigsten abgeschlossene Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag, durch den ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsteht.

Vergütung: Der Vergütungsanspruch besteht für die erbrachte Tätigkeit — unabhängig davon, welches Ergebnis damit erzielt wurde.

Haftung: Wer Dienste schuldet, muss dafür sorgen, dass er seine Tätigkeit ordentlich ausführt. Minderung oder Nachbesserung — wie beim Werkvertrag — sind beim Dienstvertrag nicht möglich. Entsteht durch eine schlecht erbrachte Tätigkeit ein Schaden, können jedoch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.