In Kürze
Im Arbeitsschutz sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bestimmte Maßnahmen und Vorkommnisse schriftlich festzuhalten. Diese Dokumentation dient als Nachweis und Grundlage für einen sicheren Betrieb.
Definition
Unter Dokumentation im Arbeitsschutz versteht man die schriftliche Aufzeichnung aller wichtigen Schritte, die ein Arbeitgeber zum Schutz seiner Beschäftigten unternimmt. Dazu gehören vor allem die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Schutzmaßnahmen und deren Überprüfung.
Gesetzlich geregelt ist dies in:
- § 6 Abs. 1 ArbSchG – Pflicht zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsschutzmaßnahmen
- § 6 Abs. 2 ArbSchG – Pflicht zur Erfassung von Arbeitsunfällen mit Todesfolge oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit
- § 193 SGB VII – Pflicht zur Anzeige solcher Unfälle beim Unfallversicherungsträger innerhalb von drei Tagen
Eine vollständige Dokumentation enthält unter anderem: die Gegenstände und Methoden der Gefährdungsbeurteilung, die Ergebnisse, die rechtlichen Grundlagen, die abgeleiteten Schutzmaßnahmen sowie die Namen der Verantwortlichen und Beteiligten. Ergänzend können Protokolle von Betriebsbegehungen, Messprotokolle oder Unterweisungsmaterialien hinzukommen.
Die Dokumentation erfüllt mehrere praktische Zwecke: Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden und der Berufsgenossenschaft, bildet die Grundlage für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und unterstützt die Arbeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und Sicherheitsbeauftragten. Außerdem hilft sie bei der Unterweisung der Beschäftigten und der Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.