In Kürze
Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt. Beiträge dazu sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Definition
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge kann der Arbeitgeber selbst zahlen oder der Arbeitnehmer kann einen Teil seines Gehalts dafür verwenden – das nennt sich Entgeltumwandlung.
Seit dem 1. Januar 2018 sind Arbeitgeberbeiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Das entspricht im Jahr 2025 einem Betrag von 7.728 Euro jährlich bzw. 644 Euro monatlich.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist ein bestehendes erstes Dienstverhältnis. Arbeitnehmer, die nach Steuerklasse VI besteuert werden, sind von dieser Vergünstigung ausgeschlossen.
In der Sozialversicherung gilt ein niedrigerer Freibetrag: Beiträge bleiben nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei (2025: 3.864 Euro jährlich bzw. 322 Euro monatlich). Die steuerrechtliche Erhöhung auf 8 % gilt in der Sozialversicherung nicht.
Damit die Steuer- und Beitragsfreiheit gilt, muss die Versicherung im Leistungsfall grundsätzlich eine lebenslange Rente vorsehen – keine reine Kapitalauszahlung. Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden (sogenannte Altzusagen), können unter bestimmten Bedingungen abweichend behandelt werden.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden weitere Regelungen eingeführt:
- Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung: Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er seit 2019 mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss weitergeben.
- BAV-Förderbetrag für Geringverdiener: Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von bis zu 2.575 Euro monatlich können von einem staatlichen Förderbetrag profitieren. Der Arbeitgeber erhält dafür eine Förderung von derzeit bis zu 288 Euro jährlich, die er direkt von der abzuführenden Lohnsteuer abziehen darf. Gefördert werden zusätzliche Arbeitgeberbeiträge bis zu 960 Euro im Jahr.