In Kürze
Die Direktzusage ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dabei unmittelbar zur späteren Versorgungsleistung.
Definition
Die Direktzusage ist ein arbeitsrechtliches Instrument der betrieblichen Altersversorgung mit unmittelbarer Leistungsverpflichtung des Arbeitgebers. Sie beschreibt eine Versorgungszusage, bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer künftige Leistungen der Altersversorgung schuldet.
Eine Direktzusage liegt vor, wenn die Versorgung ohne externen Versorgungsträger zugesagt ist und der Arbeitgeber selbst Leistungsschuldner bleibt. Die Finanzierung erfolgt regelmäßig durch arbeitgeberseitige Rückstellungen, ergänzt durch Entgeltumwandlung nach Maßgabe der Zusage.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG).
Die Direktzusage begründet keinen Anspruch auf bestimmte Anlageformen oder Sicherungsmittel während der Anwartschaft.
Abzugrenzen ist sie von der Direktversicherung, da kein Versicherungsvertrag mit einem externen Versicherer besteht.
In der Praxis ermöglicht sie die interne Finanzierung betrieblicher Versorgungsverpflichtungen mit bilanzieller Abbildung.