Dienstvertrag - Beispiel

In Kürze

Ein Dienstvertrag regelt die selbstständige Erbringung von Dienstleistungen gegen Honorar. Das folgende Beispiel zeigt, welche typischen Klauseln ein solcher Vertrag – hier für einen PR-Berater – enthält.

Definition

Ein Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB verpflichtet eine Person dazu, eine vereinbarte Tätigkeit zu erbringen. Anders als beim Arbeitsvertrag handelt es sich dabei meist um eine selbstständige Tätigkeit – der Auftragnehmer ist also kein Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne.

Im Beispiel eines PR-Beraters legt der Vertrag genau fest, welche Aufgaben übernommen werden. Dazu können gehören:

  • Entwicklung langfristiger PR-Strategien
  • Aufbau von Medienkontakten
  • Organisation von Pressegesprächen und Pressekonferenzen
  • Verfassen von Pressemitteilungen
  • Redaktion betrieblicher Publikationen

Der Vertrag regelt außerdem den zeitlichen Umfang der Tätigkeit, zum Beispiel eine maximale monatliche Stundenzahl, sowie das Honorar – in der Regel ein Pauschalbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer. Reisekosten oder Spesen können nach Absprache erstattet werden.

Zur Vertragsdauer wird meist eine Befristung vereinbart, die sich automatisch verlängert, wenn keine Kündigung erfolgt. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich möglich. Zusätzlich bleibt die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB immer möglich.

Typisch für solche Verträge ist auch ein Konkurrenzausschluss: Der PR-Berater darf nicht gleichzeitig für direkte Wettbewerber des Auftraggebers tätig sein und ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Enthält der Vertrag eine unwirksame Klausel, tritt automatisch die gesetzliche Regelung an ihre Stelle – der restliche Vertrag bleibt gültig.