In Kürze
Der Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein von der Berufsgenossenschaft zugelassener Facharzt, der nach einem Arbeits- oder Wegeunfall aufgesucht werden muss. Er entscheidet über die weitere medizinische Behandlung.
Definition
Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sind Beschäftigte verpflichtet, einen sogenannten Durchgangsarzt aufzusuchen. Dieser ist entweder Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie". Die Zulassung erteilt die zuständige Berufsgenossenschaft.
Die Pflicht, den D-Arzt aufzusuchen, gilt in zwei Fällen:
- wenn der Unfall zur Arbeitsunfähigkeit führt
- wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, aber eine Behandlung von voraussichtlich mehr als einer Woche notwendig ist
Der Durchgangsarzt beurteilt die Schwere der Unfallfolgen und leitet je nach Befund entweder eine allgemeine Heilbehandlung oder eine besondere Heilbehandlung ein. Eine Kopie des Arztberichts wird dabei an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet.
Rechtsgrundlage ist § 34 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung).