In Kürze
Ein Dienstplan legt verbindlich fest, wann Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung erbringen sollen. Er koordiniert Arbeitszeiten, Schichten und freie Tage für einen bestimmten Zeitraum.
Definition
Der Dienstplan ist ein arbeitszeitrechtliches Instrument. Er bezeichnet die verbindliche Festlegung von Beginn, Ende und Lage der Arbeitszeit einzelner Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum.
Der Dienstplan konkretisiert die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung hinsichtlich Zeit und Einsatz. Er liegt vor, wenn Arbeitstage, Schichten, freie Zeiten und Zuordnungen organisatorisch bestimmt sind.
Die Erstellung des Dienstplans beruht auf dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach:
- § 106 Gewerbeordnung (GewO)
Zwingende Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie kollektivrechtliche Regelungen sind einzuhalten.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Dienstplans besteht nicht. Der Dienstplan ist vom bloßen Arbeitszeitrahmen zu unterscheiden, der lediglich abstrakte Zeitgrenzen festlegt.
In der Praxis dient der Dienstplan der rechtssicheren Personaleinsatzplanung und der transparenten Arbeitszeitorganisation.