Deutsche Rentenversicherung

In Kürze

Die Deutsche Rentenversicherung ist der gesetzliche Träger der Rentenversicherung in Deutschland. Sie besteht aus zwei Bundesträgern und 14 Regionalträgern.

Definition

Die Deutsche Rentenversicherung sichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter, bei Erwerbsminderung und in weiteren Lebenssituationen ab. Sie ist in mehrere Träger aufgeteilt, die jeweils für bestimmte Versicherte zuständig sind.

Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Bundesträger. Er entstand aus dem Zusammenschluss der früheren Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Er fungiert außerdem als Verbindungsstelle gegenüber EU-Mitgliedstaaten und Vertragsstaaten, sofern Beiträge bei diesem Träger gezahlt wurden.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist der zweite Bundesträger mit Sitz in Bochum. Er entstand aus der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse. Auch er ist Verbindungsstelle für EU- und Vertragsstaaten, wenn Beiträge bei ihm eingezahlt wurden.

Daneben gibt es 14 Regionalträger, die aus den früheren Landesversicherungsanstalten hervorgegangen sind. Sie tragen heute die Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung" ergänzt um ihre jeweilige Regionalbezeichnung. Die Regionalträger sind:

  • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
  • Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
  • Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
  • Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
  • Deutsche Rentenversicherung Hessen
  • Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
  • Deutsche Rentenversicherung Nord
  • Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
  • Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
  • Deutsche Rentenversicherung Saarland
  • Deutsche Rentenversicherung Schwaben
  • Deutsche Rentenversicherung Westfalen