Deutsche Rentenversicherung Bund

In Kürze

Deutsche Rentenversicherung Bund bezeichnet einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie nimmt zentrale Verwaltungs- und Koordinationsaufgaben wahr.

Definition

Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen bundesweit zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz in Berlin.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt sowohl eigene Trägeraufgaben als auch trägerübergreifende Aufgaben für das Rentenversicherungssystem wahr. Sie ist organisatorisch Teil der Deutschen Rentenversicherung und fungiert als zentraler Versorgungsträger.

Voraussetzung ihrer Tätigkeit ist die gesetzliche Einbindung in die Struktur der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zu ihren Aufgaben zählen die Durchführung von Renten-, Beitrags- und Rehabilitationsverfahren.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Deutsche Rentenversicherung Bund ist keine eigenständige Aufsichtsbehörde oder politische Institution.

Abzugrenzen ist sie von:

  • den regionalen Trägern der Deutschen Rentenversicherung, die regional begrenzte Zuständigkeiten haben

In der Praxis koordiniert die Deutsche Rentenversicherung Bund zentrale Verwaltungs-, Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Rentenversicherung.