In Kürze
Berufsintegrierte duale Studiengänge richten sich an Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die neben ihrer Arbeit studieren möchten. Seit 2012 gilt für Teilnehmer einheitlich Sozialversicherungspflicht.
Definition
Bei berufsintegrierten dualen Studiengängen wird ein Hochschulstudium mit einer weiterhin ausgeübten Berufstätigkeit verbunden. Im Unterschied zu anderen dualen Studiengängen besteht dabei in der Regel nur eine zeitliche, aber keine inhaltliche Verzahnung zwischen Theorie und Praxis — weshalb diese Form manchmal nicht im engeren Sinne als „dual" gilt.
Die berufliche Tätigkeit im Betrieb wird den Anforderungen des Studiums angepasst. Ein inhaltlicher Bezug zwischen Beruf und Studium ist dabei aber üblicherweise vorhanden. Der Wechsel zwischen Studium und Beschäftigung kann regelmäßig und eng getaktet sein.
Abgrenzung: Beim berufsbegleitenden dualen Studium wird das Studium neben dem Beruf absolviert — ähnlich einem Fern- oder Abendstudium. Beim berufsintegrierten Modell ist die Verzahnung mit der Beschäftigung enger und regelmäßiger.
Sozialversicherung: Seit dem 1. Januar 2012 werden Teilnehmer an dualen Studiengängen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt. Sie sind damit für die gesamte Dauer des Studiengangs versicherungspflichtig in der:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Diese Regelung geht auf das 4. SGB IV-Änderungsgesetz zurück. Für berufsintegrierte Studiengänge änderte sich dadurch inhaltlich wenig, da Teilnehmer bereits zuvor als Beschäftigte eingestuft wurden, sofern Studium und Beruf in einem engen inneren Zusammenhang standen.