In Kürze
Praxisintegrierte duale Studiengänge verbinden ein Hochschulstudium eng mit praktischen Phasen im Betrieb. Studierende sind dabei sozialversicherungspflichtig wie Auszubildende.
Definition
Bei praxisintegrierten dualen Studiengängen wechseln sich Lernphasen an der Hochschule oder Berufsakademie und Arbeitsphasen im Betrieb ab. Beide Lernorte sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt — ein Teil der für den Abschluss nötigen Kompetenzen wird direkt im Betrieb erworben und bewertet.
Die Verzahnung zwischen Hochschule und Betrieb erfolgt zum Beispiel durch gemeinsame Ausbildungspläne, Abstimmungsverfahren und Eignungsgrundsätze für kooperierende Unternehmen. Solche Studiengänge werden von Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien in öffentlicher oder privater Trägerschaft angeboten.
Den Einstieg in das Studium kann man entweder direkt über die Hochschule oder Berufsakademie finden — die dann einen Kooperationsbetrieb vermittelt — oder durch eine Bewerbung bei einem Unternehmen, das mit einer Hochschule kooperiert.
Sozialversicherung
Seit dem 1. Januar 2012 werden Teilnehmende an praxisintegrierten dualen Studiengängen rechtlich wie Auszubildende behandelt. Sie sind für die gesamte Dauer des Studiums versicherungspflichtig in der:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Im Meldeverfahren wird der Personengruppenschlüssel 102 (Auszubildende) oder 121 (Auszubildende unterhalb der Geringverdienergrenze) verwendet.