Dienstwagen

In Kürze

Ein Dienstwagen ist ein Fahrzeug, das der Arbeitgeber einem Mitarbeiter für dienstliche Zwecke überlässt — oft auch zur privaten Nutzung. Die Bedingungen werden vertraglich geregelt.

Definition

Unternehmen stellen bestimmten Mitarbeitern ein Fahrzeug zur Verfügung, das sie für ihre Arbeit nutzen können. Besonders häufig betrifft das Beschäftigte im Außendienst sowie Führungskräfte. Das Fahrzeug kann vom Arbeitgeber gekauft, geleast oder gemietet sein.

Die Grundlage für die Überlassung ist eine vertragliche Vereinbarung — entweder direkt im Arbeitsvertrag oder in einem gesonderten Fahrzeug-Überlassungsvertrag. Darin wird geregelt, in welchem Umfang der Wagen genutzt werden darf, ob eine Privatnutzung erlaubt ist und welche Kosten der Arbeitnehmer selbst trägt.

Der Arbeitgeber kann Typ und Wert des Fahrzeugs vorgeben. Alternativ kann er nur eine Betragsgrenze festlegen, innerhalb derer der Mitarbeiter Typ, Farbe und Ausstattung frei wählt. Überschreitet der Mitarbeiter diese Grenze, trägt er die Differenz selbst.

Privatnutzung und Steuern: Darf der Mitarbeiter den Dienstwagen auch privat nutzen, gilt das als geldwerter Vorteil — also als zusätzliche Vergütung. Dieser sogenannte Sachbezug wird nach steuerrechtlichen Vorschriften bewertet:

  • § 8 Abs. 2 EStG (Einkommensteuergesetz) — Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung

Der so ermittelte Betrag zählt als laufendes Arbeitsentgelt und fließt damit in die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie in die Ermittlung von Geldleistungen (z. B. Krankengeld) ein.