In Kürze
Die Durchsuchung ist eine hoheitliche Ermittlungsmaßnahme zur gezielten Auffindung von Personen oder Beweismitteln. Sie dient der effektiven Strafverfolgung unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen.
Definition
Die Durchsuchung ist ein strafprozessuales Instrument zur zielgerichteten staatlichen Suche nach Personen, Sachen oder Daten mit Beweisbedeutung. Sie dient der Auffindung bestimmter Beweismittel oder der Ergreifung eines Beschuldigten.
Eine Durchsuchung liegt vor, wenn Räume, Personen oder Sachen systematisch auf Grundlage eines konkreten Tatverdachts untersucht werden. Voraussetzung ist ein auf Tatsachen beruhender Verdacht einer Straftat und eine begrenzte Suchzielbestimmung.
Die Maßnahme setzt regelmäßig eine richterliche Anordnung nach der Strafprozessordnung (StPO) voraus. Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 102 StPO
- § 105 StPO
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Durchsuchung besteht nicht.
Abzugrenzen ist die Durchsuchung von einer bloßen Sichtkontrolle ohne Eingriffsintensität.
In der Praxis bildet die Durchsuchung ein zentrales Mittel der Beweissicherung im Ermittlungsverfahren.