Durchschnittsentgelt

In Kürze

Das Durchschnittsentgelt ist der jährliche Durchschnittsverdienst aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es dient als Vergleichswert, um den individuellen Rentenanspruch fair zu berechnen.

Definition

Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, bekommt am Ende keine Rente, die sich einfach aus seinen eingezahlten Beiträgen ergibt. Stattdessen wird sein persönlicher Verdienst Jahr für Jahr mit dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten verglichen. Das Ergebnis dieses Vergleichs sind sogenannte Entgeltpunkte, aus denen sich später die Rente berechnet.

Wer also genau so viel verdient hat wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhält für dieses Jahr genau einen Entgeltpunkt. Wer mehr verdient hat, bekommt mehr Punkte — wer weniger verdient hat, entsprechend weniger.

Nach § 69 Abs. 2 SGB VI ist die Bundesregierung verpflichtet, zwei Werte per Verordnung festzulegen — jeweils bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres:

  • Das endgültige Durchschnittsentgelt für das vergangene Kalenderjahr — ermittelt anhand der tatsächlichen Bruttolohn- und Gehaltsentwicklung.
  • Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das kommende Kalenderjahr — eine Schätzung auf Basis der bisherigen Lohnentwicklung.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt wird dabei so fortgeschrieben, dass jede Lohnentwicklung — auch eine negative — in die Berechnung einfließt.

Für Versicherte aus den neuen Bundesländern gelten dieselben Durchschnittsentgelte wie im Westen. Damit sie dadurch nicht benachteiligt werden, wird ihr persönlicher Verdienst zunächst mit einem Umrechnungswert (Anlage 10 zum SGB VI) auf das Westniveau angehoben, bevor er mit dem Durchschnittsentgelt verglichen wird. Seit 2019 regelt das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung diese Umrechnung bis zum Jahr 2024 anhand einer festen Tabelle.