In Kürze
Die E-Bilanz ist die verpflichtende elektronische Übermittlung von Jahresabschlussdaten an die Finanzverwaltung. Sie standardisiert Inhalt und Struktur steuerlicher Abschlussinformationen.
Definition
E-Bilanz ist ein steuerrechtliches Instrument, das die elektronische Übermittlung von Bilanz- und Gewinnermittlungsdaten an die Finanzbehörden bezeichnet.
Die E-Bilanz liegt vor, wenn Jahresabschlussdaten vollständig nach amtlich vorgegebenen Datensätzen digital übermittelt sind.
Voraussetzung ist die gesetzliche Pflicht zur Bilanzierung sowie die technische Übermittlung mittels eines zugelassenen Übertragungsverfahrens.
Inhaltlich müssen die Daten einer verbindlichen Taxonomie entsprechen und strukturiert maschinenlesbar bereitgestellt werden.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 5b Einkommensteuergesetz (EStG)
Eine Wahlfreiheit zwischen Papierform und elektronischer Übermittlung besteht nicht.
Abzugrenzen ist die E-Bilanz von:
- freiwilligen elektronischen Zusatzberichten ohne gesetzliche Übermittlungspflicht
In der Praxis ermöglicht die E-Bilanz eine automatisierte Verarbeitung steuerlicher Abschlussdaten im Veranlagungsverfahren.