In Kürze
E-Commerce bezeichnet den elektronischen Abschluss von Verträgen über Waren oder Dienstleistungen. Er erfolgt unter Einsatz digitaler Kommunikationsmittel ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit.
Definition
E-Commerce ist ein zivilrechtlicher Begriff und bezeichnet den elektronischen Geschäftsverkehr über digitale Netzwerke, insbesondere das Internet.
E-Commerce liegt vor, wenn Vertragsanbahnung und Vertragsschluss vollständig unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel erfolgen.
Voraussetzung ist eine entgeltliche oder unentgeltliche Leistungserbringung zwischen rechtlich selbstständigen Marktteilnehmern auf digitalem Weg.
Der Geschäftsverkehr erfolgt regelmäßig ohne persönlichen Kontakt der Beteiligten und ohne physische Verkaufsumgebung.
Für Verbraucherverträge gelten besondere Informations- und Schutzpflichten.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- §§ 312c ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die rechtliche Ausgestaltung richtet sich je nach Beteiligtenkreis nach allgemeinem Vertragsrecht oder Verbraucherrecht.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung von E-Commerce besteht nicht.
Abzugrenzen ist E-Commerce vom rein innerbetrieblichen elektronischen Geschäftsverkehr ohne Außenbezug.
In der Praxis bildet E-Commerce einen zentralen Anwendungsbereich digitaler Vertriebs- und Absatzmodelle.