In Kürze
Datenschutzbeauftragter bezeichnet eine bestellte Person zur Überwachung des Datenschutzes im Unternehmen. Sie wirkt unabhängig und unterstützt die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten.
Definition
Der Datenschutzbeauftragter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur institutionellen Sicherung des Datenschutzes im Betrieb. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber bestellte natürliche Person mit fachlicher Zuständigkeit für Datenschutzfragen.
Ein Datenschutzbeauftragter liegt vor, wenn gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen für Bestellung und Aufgabenübertragung erfüllt sind. Die Funktion umfasst Beratung, Überwachung und Unterstützung bei Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten.
Die Bestellung setzt Fachkunde, Zuverlässigkeit und Weisungsfreiheit in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten voraus.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Der Datenschutzbeauftragter begründet keinen Anspruch auf bestimmte betriebliche Entscheidungen oder Datenverarbeitungen.
Abzugrenzen ist der Datenschutzbeauftragter von anderen betrieblichen Kontrollfunktionen, die keine datenschutzrechtliche Unabhängigkeit besitzen.
In der Praxis wirkt der Datenschutzbeauftragter als interne Kontrollinstanz und Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden.