Datenschutzgrundverordnung

In Kürze

Die Datenschutzgrundverordnung regelt den unionsweit einheitlichen Schutz personenbezogener Daten. Sie bindet Arbeitgeber bei jeder Verarbeitung von Beschäftigtendaten.

Definition

Die Datenschutzgrundverordnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur unionsweit verbindlichen Regelung des Datenschutzes. Sie bezeichnet das unmittelbar geltende europäische Regelwerk zum Schutz natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung.

Die Verordnung liegt vor, wenn personenbezogene Daten rechtmäßig, zweckgebunden und transparent verarbeitet werden. Sie erfasst auch Beschäftigtendaten im Rahmen von Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Die Anwendung setzt eine gesetzliche Erlaubnis oder eine wirksame Rechtsgrundlage voraus. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Datenschutzgrundverordnung begründet keinen Anspruch auf uneingeschränkte Datenerhebung oder -nutzung durch Arbeitgeber. Sie ist von nationalen Datenschutzgesetzen abzugrenzen, die nur ergänzende Ausführungsvorschriften enthalten.

Die Regelung weist betroffenen Personen einklagbare Rechte gegenüber verantwortlichen Stellen zu. Arbeitgeber unterliegen umfassenden Organisations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten.

Die Datenschutzgrundverordnung ist bußgeldbewehrt und sanktioniert Verstöße unabhängig von einem konkreten Schadenseintritt.

In der Praxis strukturiert sie betriebliche Prozesse, Mitbestimmungsfragen und Compliance im Umgang mit Beschäftigtendaten.