In Kürze
Diplomanden sind Studierende, die ihre schriftliche Abschlussarbeit (Diplomarbeit) anfertigen. Ob sie als Arbeitnehmer gelten und sozialversicherungspflichtig sind, hängt davon ab, wie ihre Tätigkeit im Betrieb ausgestaltet ist.
Definition
Als Diplomanden bezeichnet man Personen, die im Rahmen eines Diplomstudiengangs ihre Abschlussarbeit schreiben. Viele Unternehmen stellen ihnen dafür ihre betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung, weil sie an den Ergebnissen der Arbeit interessiert sind.
Häufig wird eine sogenannte Diplomandenvereinbarung geschlossen. Darin wird geregelt, dass das Unternehmen die fertige Arbeit nutzen darf. Manchmal wird dafür auch eine Vergütung oder ein Honorar gezahlt.
Kein Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn jemand den Betrieb ausschließlich zur Erstellung der Abschlussarbeit aufsucht und dabei keine verwertbare Arbeitsleistung für das Unternehmen erbringt. Diese Personen gelten nicht als abhängig Beschäftigte und sind damit nicht sozialversicherungspflichtig. Dasselbe gilt für Studierende in Bachelor- oder Masterstudiengängen, die ihre Abschlussarbeit in einem Betrieb schreiben.
Wird die Tätigkeit hingegen als abhängige Beschäftigung ausgeübt, kommt es auf den zeitlichen Umfang an: Entscheidend ist, ob die wöchentliche Arbeitszeit bis zu 20 Stunden beträgt oder darüber liegt – das beeinflusst die sozialversicherungsrechtliche Einordnung.