Dienstvereinbarung

In Kürze

Die Dienstvereinbarung ist eine kollektivrechtliche Regelung im öffentlichen Dienst. Sie ordnet innerdienstliche Angelegenheiten verbindlich für Beschäftigte einer Dienststelle.

Definition

Die Dienstvereinbarung ist ein personalvertretungsrechtliches Instrument im öffentlichen Dienst. Sie dient zur normativen Regelung innerdienstlicher Angelegenheiten.

Sie regelt verbindlich Arbeitsbedingungen und Organisationsfragen innerhalb einer bestimmten Dienststelle durch kollektive Vereinbarung.

Voraussetzung ist eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit, die gesetzlich zugelassen und nicht tariflich abschließend geregelt ist.

Die Dienstvereinbarung entsteht durch übereinstimmende Beschlüsse von Dienststellenleitung und Personalrat in ordnungsgemäßem Verfahren.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 63 Absatz 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

Eine solche Vereinbarung kann keine Regelungen treffen, die durch Gesetz oder Tarifvertrag zwingend vorgegeben sind.

Abzugrenzen ist sie von der Betriebsvereinbarung, die ausschließlich im privaten Wirtschaftsbereich Anwendung findet.

Sie schafft einheitliche, unmittelbar geltende Vorgaben für betroffene Beschäftigte einer jeweiligen Dienststelle.