In Kürze
Ein Dienstfahrzeug ist ein vom Arbeitgeber bereitgestelltes Fahrzeug für dienstliche Fahrten. Die Nutzung erfolgt im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nach festgelegten betrieblichen Regeln.
Definition
Ein Dienstfahrzeug beschreibt die betriebliche Bereitstellung eines Fahrzeugs. Es wird vom Arbeitgeber überlassen, um dienstliche Aufgaben im Arbeitsverhältnis zu erfüllen.
Die Nutzung erfolgt, wenn das Fahrzeug zeitlich oder sachlich für betriebliche Zwecke festgelegt ist. Eine private Nutzung kann zugelassen sein, wenn Umfang und Bedingungen eindeutig geregelt sind.
Der Einsatz als Dienstfahrzeug setzt eine Zuordnung zum Arbeitsverhältnis ohne hoheitliche Sonderrechte voraus. Das Fahrzeug bleibt regelmäßig im Eigentum des Arbeitgebers, der die laufenden Kosten und Risiken trägt.
Rechtsgrundlage für sicherheitsbezogene Pflichten ist:
- § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Unterweisung Beschäftigter
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Überlassung besteht nicht und wird durch den Begriff nicht begründet.
Abzugrenzen ist das Dienstfahrzeug vom Firmenwagen, der typischerweise eine vertraglich erlaubte Privatnutzung umfasst.
In der Praxis regelt der Begriff Mobilität, Haftung und Kostenverteilung innerhalb betrieblicher Abläufe.