Direktionsrecht des Arbeitgebers

In Kürze

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers erlaubt die einseitige Konkretisierung der Arbeitsleistung. Es betrifft Inhalt, Ort und Zeit innerhalb bestehender vertraglicher Grenzen.

Definition

Das Direktionsrecht ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Konkretisierung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungspflicht. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung einseitig zu bestimmen.

Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag, der einen ausfüllungsbedürftigen Tätigkeitsrahmen festlegt, ohne alle Leistungseinzelheiten abschließend zu beschreiben. Die Ausübung erfordert eine Festlegung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung betrieblicher und persönlicher Interessen.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 106 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das Direktionsrecht begründet keinen Anspruch auf Änderung von Entgelt oder Arbeitszeitumfang.

Abzugrenzen ist das Direktionsrecht von:

  • einvernehmlicher Vertragsänderung
  • Änderungskündigung

In der Praxis steuert es die flexible Organisation des Arbeitseinsatzes innerhalb rechtlicher Grenzen.