Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

In Kürze

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt den klassischen „gelben Schein" aus Papier. Seit dem 1. Januar 2023 übermitteln Ärzte Krankschreibungen digital an die Krankenkasse — Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber keinen Papierschein mehr vorlegen.

Definition

Früher stellte der Arzt eine dreiteilige Bescheinigung auf gelbem Papier aus. Ein Exemplar ging an den Arbeitgeber, eines an die Krankenkasse, eines blieb beim Arbeitnehmer. Dieses Verfahren galt als aufwendig und nicht mehr zeitgemäß.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 11. Mai 2019 wurde die Umstellung auf ein digitales Verfahren beschlossen. Nach mehreren technisch bedingten Verschiebungen gilt seit dem 1. Januar 2023 ausschließlich das digitale Verfahren.

So funktioniert die eAU seit 2023:

  • Arzt: Übermittelt die Krankschreibung elektronisch direkt an die Krankenkasse.
  • Arbeitnehmer: Muss die Arbeitsunfähigkeit weiterhin dem Arbeitgeber melden und ärztlich feststellen lassen — aber keinen Papierschein mehr einreichen.
  • Arbeitgeber: Ist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten selbst elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen.

Die gesetzliche Grundlage für den verpflichtenden Datenabruf durch Arbeitgeber bildet das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) vom 18. September 2019. Die Neuregelung entlastet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vom bisherigen Papieraufwand.