Eigenfinanzierung

Eigenfinanzierung bedeutet, dass ein Unternehmen sein Eigenkapital durch Gesellschaftereinlagen oder durch Einbehalten eigener Gewinne aufbaut — ohne Rückzahlungsverpflichtung gegenüber den Kapitalgebern.

In Kürze

Eigenfinanzierung bedeutet, dass ein Unternehmen sein Eigenkapital durch Gesellschaftereinlagen oder durch Einbehalten eigener Gewinne aufbaut — ohne Rückzahlungsverpflichtung gegenüber den Kapitalgebern.

Definition

Bei der Eigenfinanzierung wird einem Unternehmen Kapital mit Eigenkapitalcharakter zugeführt: Es steht zeitlich unbegrenzt zur Verfügung, haftet für Verluste und ist nachrangig gegenüber Fremdkapital. Eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung dieser Finanzierungsform besteht nicht.

Je nach Rechtsform erfolgt die Eigenfinanzierung auf unterschiedlichen Wegen: Bei der AG und KGaA über das Grundkapital, bei der GmbH über die Stammeinlage, bei der KG über das Kommanditkapital und bei der OHG oder Einzelfirma über die Kapitaleinlage der Gesellschafter. Die Eigentümer erhalten dafür Beteiligungstitel, zum Beispiel Aktien.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Eigenfinanzierung:

  • Beteiligungsfinanzierung (Außenfinanzierung): Bisherige oder neue Gesellschafter führen dem Unternehmen frisches Kapital von außen zu.
  • Selbstfinanzierung (Innenfinanzierung): Das Unternehmen behält erwirtschaftete Gewinne ein, anstatt sie auszuschütten, und stärkt so das Eigenkapital aus eigener Kraft.

Bei der Selbstfinanzierung unterscheidet man zusätzlich zwischen der offenen Selbstfinanzierung — Gewinne werden sichtbar den Rücklagen zugeführt — und der stillen Selbstfinanzierung, bei der durch Bewertungsvorschriften oder Bilanzierungsspielräume stille Reserven entstehen, die im Rechnungswesen nicht sichtbar sind und nicht ausgeschüttet werden können.

Die Eigenfinanzierung ist klar von der Fremdfinanzierung abzugrenzen, bei der Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen gegenüber externen Gläubigern bestehen. In der Praxis beeinflusst die Eigenfinanzierung die Kapitalstruktur, die Bonität und die unternehmerische Entscheidungsfreiheit nachhaltig.

Wichtig für Arbeitnehmer: Eigenkapitalgeber tragen ein höheres Risiko als Fremdkapitalgeber. Im Insolvenzfall werden ihre Ansprüche erst nach denen der Gläubiger bedient. Als Ausgleich erwarten sie in der Regel eine höhere Rendite, zum Beispiel in Form von Dividenden oder Gewinnausschüttungen.

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